Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vereinbarungen zwischen der
GLORiXX Software UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend GLORiXX)
Lerchenweg 3
40789 Monheim
als Hersteller der Software „GLORiXX ERP“ und anderen „GLORiXX“ Produkten bzw. Erweiterungen
und Ihnen als Privatperson oder berechtigte Person innerhalb eines Unternehmens (folgend Vertragspartner).
Folgende Bedingungen sind Voraussetzungen für die Installation und den Einsatz der genannten Software.
Mit dem Download und/ oder der Installation der Software werden diese Lizenzbedingungen akzeptiert.
1. Allgemeines
Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der GLORiXX Software UG (haftungsbeschränkt) (folgend „GLORiXX“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn die Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusagen werden zwischen GLORiXX und dem Vertragspartner nicht getroffen. Sämtliche Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Gegenstand der Softwarelieferungen von GLORiXX ist die Überlassung des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts von Datenverarbeitungsprogrammen (Software).
Dieses Nutzungsrecht ist an den Lizenznehmer des Programms gebunden. Das Nutzungsrecht geht auch bei der Veräußerung der Hardware durch den Lizenznehmer niemals auf den Käufer über.
Die von GLORiXX vertriebene Software ist geistiges Eigentum von GLORiXX. Dies wird unabhängig von bestehender oder zukünftiger Rechtssprechung einvernehmlich anerkannt.
Die beim Verkauf fällige Lizenzgebühr ist einmalig zu entrichten und berechtigt die Verwendung für genau eine Kopie der Software. Die daraus abzuleitenden Rechte sind nicht übertragbar. Die Lizenzgebühr für die von GLORiXX gelieferte Software berechtigt den Endanwender, die Software auf genau einer einzigen Serverinstanz (auch virtuell) zu installieren.
Jede natürliche Person, die auf GLOiXX Datenbanken gleich welcher Konstellation (z.B. direkt oder indirekt, repliziert oder kopiert, synchron oder asynchron) lesend oder schreibend zugreift, ist als GLORiXX User zu lizenzieren. Dies unabhängig davon über welches Device, welche Software (sei dies GLORiXX Software oder Drittsoftware) oder in welcher Form der Zugriff generell erfolgt.
Die Benutzerlizenzen sind „Named User Lizenzen“. Die Anzahl der erworbenen Benutzerlizenzen stellt somit die maximale Anzahl der Nutzer dar, die mit einem registrierten, namentlich eingetragenen Zugang auf die Software zugreifen dürfen.
Die Benutzung einer Benutzerlizenz durch mehrere natürliche Personen ist nicht statthaft.
Über das Benutzungsrecht hinaus darf die gelieferte Software in maschinenlesbarer und gedruckter Form nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient Daten und / oder Software zu sichern. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
In jedem Fall, in dem nachgewiesen wird, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig mehr als eine bezahlte Kopie verwendet oder Dritten zur Verwendung überlassen hat, verpflichtet sich der Vertragspartner, eine Vertragsstrafe in Höhe der zehnfachen Lizenzgebühr an GLORiXX zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist unabhängig von etwaigen Schadenersatzforderungen.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von GLORiXX sind freibleibend und unverbindlich.
Erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung durch GLORiXX gilt die Bestellung oder der Auftrag als angenommen.
4. Lieferung & Leistungsumfang
Die Lieferung der Software erfolgt auf handelsüblichen Datenträgern oder mittels Downloadmöglichkeit auf der Website von GLORiXX.
Eine Freischaltung der Module erfolgt auf Basis der erworbenen Lizenzen.
GLORiXX ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen oder Teilleistungen von Dritten erbringen zu lassen und ist insoweit auch zu Teillieferungen berechtigt. Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch GLORiXX als auch Schulung und Einweisung des Vertragspartners sowie wiederum seiner etwaigen Endanwender in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht aufgrund einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung vereinbart und berechnet werden.
Sofern eine solche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen geschaffen, die technischen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind sowie insbesondere die erforderliche Konfiguration der Hardware zur Verfügung steht.
5. Software (Individualsoftware, Kundenspezifische Ergänzungen zur GLORiXX ERP)
Bezüglich kundenspezifischer Ergänzungen erfolgt die Entwicklung ausschließlich auf Grundlage einer vom Kunden vor Vertragsabschluss zu erstellenden und von GLORiXX zu bestätigenden schriftlichen Spezifikation. Fehlende Spezifikationen oder unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Kunden, der die Spezifikation verfasst hat. Spätere Einwendungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden und sind gesondert zu vergüten.
GLORiXX ist berechtigt, die Annahme oder Ergänzung durch den Kunden abzulehnen und den ursprünglichen Auftrag fortzusetzen.
6. Dienstleistung
Dienstleistungen, die außerhalb eines bestehenden Vertrages erfolgen, wie z.B. Analysen, Consulting, Installationen, das Einspielen von SoftwareUpdates, Anpassungen, Support oder Schulungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Vergütung der Dienstleistung gilt insbesondere auch, wenn die Leistungen per Telefon oder auch Fernwartung / Internet erbracht werden. Für den Fall des Besuches eines GLORiXX Mitarbeiters/Mitarbeiterin vor Ort werden zusätzlich die entsprechenden Reisepesen berechnet. Ein Dienstleistungstag besteht aus 8 Stunden. Grundlage für Dienstleistungen jeglicher Art sind ebenso vom Kunden vor Vertragsabschluss zu erstellende und von GLORiXX schriftliche zu bestätigende Anforderungen und Spezifikationen.
7. Preise & Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto, d.h. zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt die GLORiXX Preisliste zum jeweiligen Auftragszeitpunkt. Soweit nichts anders vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten.
Wird GLORiXX nach Vertragsabschluss Ungünstiges über die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Zahlungsweise des Vertragspartners bekannt, so ist GLORiXX berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch vor Aufnahme der Aktivitäten bis hin zur Lieferung zu verlangen. Die Beantragung, Eröffnung oder auch Ablehnung eines Insolvenzverfahrens bzw. gerichtlichen oder ausgerichtlichen Sanierungsverfahrens berechtigt GLORiXX, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.
7. Lieferzeiten
Von GLORiXX angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass sie explizit als verbindlich bestätigt wurden. Auftragsänderungen durch den Vertragspartner führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Liefer und / oder Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, welche auf die Lieferung und / oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt insbesondere bei Streik und / oder Aussperrung bei GLORiXX, ihren Lieferanten und / oder deren Unterlieferanten.
8. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist bei sich und / oder Dritten verpflichtet, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen geeignete Voraussetzungen zu schaffen, so dass GLORiXX die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann.
Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist GLORiXX berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen.
Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
Ein Annahmeverzuges durch den Vertragspartner berechtigt diesen nicht, die Zahlung zurückzubehalten.
Die ausschließliche Verantwortung des Kunden für Anforderungsbeschreibungen / Spezifikationen und seiner Vorgaben, wird dadurch nicht berührt, dass GLORiXX den Vertragspartner bei dessen Erstellung unterstützt. Stellt sich eine Spezifikation als fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich, undurchführbar oder mit sonstigen Mängeln behaftet dar, so hat der Vertragspartner für eine Änderung bzw. Anpassung zu sorgen. Nachteilige Folgen einer Änderung der Spezifikation hat alleine der Vertragspartner zu tragen.
Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht oder unzureichend nach, ist GLORiXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz, zumindest in der Höhe des vereinbarten Preises geltend zu machen.
9. Gewährleistung / Haftung
GLORiXX übernimmt bei ausreichender Schulung des Endanwenders gegenüber dem Vertragspartner Gewähr für die Richtigkeit der in der Dokumentation beschriebenen Programmfunktionen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag des Eingangs der vom Endanwender unterschriebenen Lizenzmeldung.
Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen vollkommen fehlerfrei arbeitet.
Bei Fehlern in der Softwarelogik, die dazu führen, dass nach richtiger Anwendung der Gebrauchsanweisung Verarbeitungsfehler auftreten, welche die Anwendbarkeit der Software für den Endanwender wesentlich beeinträchtigen, kann die jeweilige Software nach Wahl von GLORiXX entweder in angemessener Frist gegen eine fehlerfreie Version ausgetauscht oder gegen Erstattung der Lizenzgebühr zurückgenommen werden.
GLORiXX ist von der Verpflichtung der kostenlosen Fehlerbeseitigung befreit, wenn an der betroffenen Software von dem GLORiXXFachhandelspartner, Zwischenverkäufer, Endanwender oder einem Dritten ohne Zustimmung von GLORiXX Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die von GLORiXX als letztgültig deklarierte Version Verwendung gefunden hat, sofern der Vertragspartner (Fachhandelspartner oder Endanwender) nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch diese Änderungen verursacht wurde.
GLORiXX haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (sog. „Kardinalpflicht“), ist die Haftung von GLORiXX der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des abgeschlossenen Vertrags vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von GLORiXX besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von GLORiXX.
10. Datenschutz
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass GLORiXX die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung über ihn erhaltenen Daten (etwa Name, Firma, Adresse, Telefon und Faxnummer, Email-Adresse und die Basisdaten des mit ihm abgeschlossenen Vertrages) verarbeiten, speichern und auswerten wird, soweit diese für die ordnungsgemäße Abwicklung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Monheim am Rhein.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB ungültig sein, oder ungültig werden, so betrifft dies nicht alle übrigen Bedingungen dieses Lizenzvertrages. Vielmehr ist die ungültige Bedingung durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Klausel am nächsten kommt.
Stand: November 2020